Gesundheitsamt

Das Kaiserliche Gesundheitsamt wurde am 28. April 1876 als zentrale Stelle für das Medizinal- und Veterinärwesen in Berlin gegründet. Zunächst war es im Geschäftsbereich der Reichskanzlei und seit 1879 dem Reichsamt des Innern unterstellt. 1879 wurde das „Gesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen“ verabschiedet, für dessen Überwachung unter anderem das Kaiserliche Gesundheitsamt zuständig war. Das Kaiserliche Gesundheitsamt sah seine Aufgabe in erster Linie in der Förderung „der praktischen Verwertung wissenschaftlicher Lehren“. Als Amtssitz wurde in den Jahren 1894 bis 1897 ein Gebäude in der Klopstockstraße 18 im Hansaviertel nach Plänen des Architekten August Busse errichtet, das im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde. Der am 30. Juni 1900 errichtete Reichsgesundheitsrat, der aus Vertretern der Bundesstaaten bestand, unterstützte das Kaiserliche Gesundheitsamt bei seinen Aufgaben.

1918 wurde das Kaiserliche Gesundheitsamt in Reichsgesundheitsamt umbenannt.

Geschichte des Bestandsbildners: Geschichte und Organisation des Kaiserlichen Gesundheitsamtes/ Reichsgesundheitsamtes, entnommen aus der Seite: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/KRQV2P7UEW7HR3OGMVMN7PIW3VAWCWT5

Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 unterlag dem Bund die Beaufsichtigung der Maßregeln der Medizinal- und Veterinärpolizei (Artikel 4 Nr. 15 der Verfassung). Diese Zuständigkeit erhielt auch das Reich in der Verfassung von 1871, ohne jedoch über eine entsprechende Behörde zu verfügen. Den Forderungen von Medizinern und Verwaltung, eine zentrale Behörde zur Führung von Gesundheitsstatistiken, Vorbereitung von Gesundheitsgesetzen und Ausführung der Rechtsvorschriften einzurichten, kam Bismarck durch die Beauftragung der Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen in Preußen entgegen, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen, das im November 1871 vorgelegt wurde. Das Gutachten hielt allerdings die Errichtung einer zentralen Gesundheitsbehörde im Deutschen Reich mit exekutiver Gewalt ohne Ausdehnung der Kompetenzen des Reichs nicht für durchführbar. Erst eine Resolution des Bundesratsauschusses für Handel und Verkehr von 1873 und Beratungen im Reichstag im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Reichsimpfgesetzes von 1874 führten schließlich 1876 zur Gründung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes mit Sitz in Berlin im Geschäftsbereich des Reichskanzleramtes, seit 1879 beim Reichsamt des Innern [Detailliert dazu: Stürzbecher, Manfred, 100 Jahre Forschung für die Gesundheit. Vom Kaiserlichen Gesundheitsamt zum Bundesgesundheitsamt, in: Die Berliner Ärztekammer, 13. Jahrgang, Heft 4, 1976, S. 147-154].

Neben den ursprünglichen Aufgaben der Vorbereitung der Gesetzgebung des Medizinal- und Veterinärwesens, Beobachtung der Durchführung der im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege getroffenen Maßnahmen und der Erstellung medizinischer Statistiken für das Reich übernahm das Amt Forschungsaufgaben. Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten erforderte mehr Personal als im Haushalt vorgesehen war, sodaß ab 1880 medizinische Sachverständige als außerordentliche Mitglieder für Sonderaufgaben ernannt wurden. Die Zunahme von Epidemien Ende des 19. Jahrhunderts führten zum Reichsseuchengesetz im Jahre 1900, das auch die Bildung eines Reichsgesundheitsrats beinhaltete. Dieser hatte das Kaiserliche Gesundheitsamt zur Bewältigung der Aufgaben zu unterstützen. Personal erhielt das Amt außerdem durch die Abordnung von Sanitäts- und Veterinäroffizieren des Heeres und der Marine. Den kontinuierlichen Ausbau des Kaiserlichen Gesundheitsamtes mit Personal, Grundstücken und Gebäuden unterbrach der Erste Weltkrieg. Die 1918 in Reichsgesundheitsamt umbenannte Einrichtung erhielt 1923 weitere Forschungskapazitäten durch die Eingliederung der Kaiser-Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen, 1924 wurde die Opiumstelle integriert.

  • 876–1884: Direktor Heinrich Struck
  • 1884–1885: kommissarische Leitung durch Robert Koch
  • 1885–1905: Direktor, ab 1900 Präsident Karl Köhler (Jurist)
  • 1905–1918: Präsident Franz Bumm (ab 1918 Reichsgesundheitsamt)
  • Ab 2023: Präsidentin C. B.